Direktstromlieferung bedeutet, Sie verkaufen Ihren produzierten Strom über eigene Leitungen, ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes. Das kann innerhalb des eigenen Gebäudes stattfinden oder auch ins Nachbargebäude. Wenn Anlagenbetreiber und Letztverbraucher nicht identisch sind, liegt kein Eigenverbrauch, sondern Direktstromlieferung vor.
Bei der Direktstromlieferung ist die EEG-Umlage in voller Höhe abzuführen. Weitere Abgaben und Umlagen fallen nicht an. Findet die Belieferung innerhalb eines Umkreises von 4,5 km statt, kann eine Stromsteuerbefreiung möglich werden.
Folgende Kriterien muss die Kundenanlage für diese Regulierungsfreiheit erfüllen:
- Anlagen befinden sich in räumlich zusammenhängendem Gebiet
- Anlagen sind mit einem Energieversorgungsnetz oder einer Erzeugungsanlage verbunden
- Anlagen sind zu klein, um für den Wettbewerb bedeutend zu sein.
- Diskriminierungsfreier und unentgeltlicher Zugang
Vor der Entscheidung für eine Direktstromlieferung ist vorab die Belieferung mit der Reststrommenge zu klären. Hier besteht die Möglichkeit einer Voll- oder Teilversorgung. Die Qualifizierung für eine Vollversorgung ist jedoch recht anspruchsvoll, da Sie allen Pflichten eines normalen Stromlieferanten nachkommen müssen. Der dann noch überschüssige, nicht selbst verbrauchte Strom, muss wieder über eine vorher vereinbarte Vermarktungsform verkauft werden (möglich an die Stadtwerke Walldürn).