Eine naheliegende Möglichkeit ist, den selbst produzierten Solarstrom auch in erster Linie selbst zu verbrauchen, also Eigenverbrauch zu wählen. Um den Eigenverbrauchsnutzen noch zu vergrößern, kann optional ein Stromspeicher zum Einsatz kommen. Der über den Eigenverbrauch hinaus produzierte Strom, wird über eine ausgewählte Vermarktungsform veräußert – zum Beispiel an die Stadtwerke Walldürn.
Die Voraussetzungen für den Eigenverbrauch sind im EEG wie folgt geregelt:
- Anlagenbetreiber und Letztverbraucher sind identische Personen
- Der Verbrauch erfolgt in unmittelbar räumlichen Zusammenhang, das öffentliche Stromnetz wird nicht genutzt
Da vor 20 Jahren die Einspeisevergütung höher war als der Strompreis, hat sich die Mehrheit der Anlagenbetreiber für eine Volleinspeisung entschieden.
Soll die PV-Anlage nach Ende der EEG-Vergütung in ein Eigenverbrauchsmodell mit Überschusseinspeisung umgestellt werden, müssen in der Regel Umbauten im Zählerschrank vorgenommen werden.
Bei der Wahl des Eigenverbrauchsmodells ist die EEG-Umlage in folgender Höhe abzuführen:

Im Jahr 2020 beträgt die EEG-Umlage 6,756 ct/kWh. 40% entsprechen somit 2,70 ct/kWh und 20% 1,35 ct/kWh. Für den eigenverbrauchten Strom sind neben der EEG-Umlage keine weiteren Ablagen und Umlagen abzuführen, weil das öffentliche Stromnetz nicht in Anspruch genommen wird.
Hinweis: Bei Anlagen kleiner 10 kWp entfällt die Befreiung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch 20 Jahre nach der Inbetriebnahme.