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Pho­to­vol­taik

Werden Sie unab­hän­giger – mit Ihrer eigenen PV-Anlage

Die Kraft der Sonne nutzbar machen

Solar­energie wird in Deutsch­land mit­tels Pho­to­vol­taik und Solar­thermie genutzt. Bei der Pho­to­vol­taik wan­deln Solar­zellen die Strah­lung der Sonne direkt in elek­tri­sche Energie um, heute attrak­tiver denn je. Bei der Solar­thermie erzeugen Solar­kol­lek­toren Wärme aus Sonnenlicht.

Das wich­tigste Instru­ment für die För­de­rung der Pho­to­vol­taik ist das Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetz (EEG). Die Ver­gü­tungs­sätze sind dif­fe­ren­ziert nach kleinen und großen Anlagen sowie nach Dach­flä­chen- und Frei­flä­chen­an­lagen. Auch der Eigen­ver­brauch wird immer lohnender.

Strom selbst erzeugen

Die Stadt­werke Wall­dürn setzen sich im Rahmen der Ener­gie­wende ab sofort noch stärker für das Thema Pho­to­vol­ta­ik­an­lagen inkl. Spei­cher­sys­temen ein. In Koope­ra­tion zwi­schen der LiCo Elek­tro­technik Licht-Con­cept GmbH und der Stadt­werke Wall­dürn GmbH, wird Inter­es­senten die Mög­lich­keit der Strom­pro­duk­tion durch Son­nen­en­ergie nähergebracht.

Was bedeutet das für Sie? Mit einer eigenen PV-Anlage steht die Abde­ckung des eigenen Strom­be­darfs im Vor­der­grund. Sie können sich durch eine solche Anlage kom­bi­niert mit einem ent­spre­chenden Ener­gie­spei­cher bis zu 75 % selbst mit Strom ver­sorgen. Für die rest­li­chen 25 % haben wir für Sie natür­lich auch noch den pas­senden Stromtarif.

Inter­esse? Dann kommen Sie ein­fach auf uns zu, indem Sie unser Kon­takt­for­mular ausfüllen.

Ihre Vor­teile im Überblick

Unab­hängig

Mit­tels Eigen­ver­brauch und Spei­cher­lö­sungen machen Sie sich groß­teils unab­hängig von Ihrem Stromlieferanten.

Nach­haltig

Die Son­nen­en­ergie ver­liert durch ihre Nut­zung nicht an Kraft - warum sollten wir sie unge­nutzt lassen?

Planbar

SWW und LiCo sind kom­pe­tente Partner für die Pla­nung und Rea­li­sie­rung Ihrer eigenen PV-Anlage.

Zukunfts­fähig

Tech­ni­sche Neue­rungen lie­fern stetig neue und wach­sende Ein­satz­mög­lich­keiten, um die Son­nen­en­ergie kom­for­tabel und umwelt­freund­lich nutzbar zu machen.

Unser Partner: LiCo Elek­tro­technik Licht-Con­cept GmbH

Mit über 30 Jahren Erfah­rung in der Branche sind wir ein äußerst ver­läss­li­cher Partner. Wir nehmen jede Her­aus­for­de­rung an und widmen uns unseren Pro­jekten mit maxi­maler Energie und Auf­merk­sam­keit. Und das bereits in der zweiten Gene­ra­tion. Die Familie hält zusammen - auch nach dem Generationswechsel.….

Lico Elek­tro­technik ist ein schlag­kräf­tiges und kom­pe­tentes Elek­tro­in­stal­la­ti­ons­un­ter­nehmen in Wall­dürn. Ursprüng­lich unter dem Namen “Licht-Con­cept” bekannt geworden ent­wi­ckelt sich die Firma von einem seit über 30 Jahre alten deutsch­land­weit aktiven Full-Ser­vice Licht- und Strom­spe­zia­listen im Ladenbau zu einem klas­si­schen, aber schlag­kräf­tigen Elek­tro­in­stal­la­ti­ons­un­ter­nehmen hier in Wall­dürn und Umge­bung. Mitt­ler­weile in 2. Gene­ra­tion geführt, erle­digt unser fach­kun­diges Team von 40 Mit­ar­bei­tern Instal­la­tionen, Repa­ra­turen und War­tungs­ar­beiten sowohl bei gewerb­li­chen als auch pri­vaten Kunden im Umkreis von bis zu 150 km .

Wei­tere Themen rund um Ihre PV-Anlage

Post-EEG: Was geschieht mit PV-Anlagen nach Förderende?

Im Regel­fall erhalten Sie als Betreiber einer PV-Anlage für den Strom, den Ihre Anlage in das vor­ge­la­gerte Strom­netz ein­speist, eine Ein­spei­se­ver­gü­tung. Diese im Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetzt (EEG) gere­gelte Ver­gü­tung wird für 20 Jahre zuzüg­lich des Jahrs der Inbe­trieb­nahme gewährt. Auch nach Ende der För­de­rung han­delt es sich recht­lich wei­terhin um eine „Anlage gemäß EEG“. Dies bedeutet, dass die tech­ni­schen Vor­gaben des EEG sowie die Melde- und Regis­trie­rungs­pflichten bei­be­halten werden müssen.

Welche Mög­lich­keiten gibt es denn, wenn die eigene PV-Anlage aus der EEG-För­de­rung fällt?

Wenn Sie die Anlage weiter betreiben möchten, sind Sie ver­pflichtet, VOR Aus­lauf der EEG-För­de­rung über die zukünf­tige Ver­mark­tung des selbst erzeugten Stroms zu ent­scheiden, sofern dieser ins öffent­liche Strom­netz ein­ge­speist werden soll. Jeder Wechsel in eine andere Ver­mark­tungs­form ist bei Ihrem Netz­be­treiber anzu­melden. Es ist nicht zulässig, den erzeugten Strom in das vor­ge­la­gerte öffent­liche Strom­netz ein­zu­speisen, solange kein Ver­mark­tungs­mo­dell ver­ein­bart ist.

Fol­gende Vari­anten stehen Ihnen zur Auswahl:

Eine nahe­lie­gende Mög­lich­keit ist, den selbst pro­du­zierten Solar­strom auch in erster Linie selbst zu ver­brau­chen, also Eigen­ver­brauch zu wählen. Um den Eigen­ver­brauchs­nutzen noch zu ver­grö­ßern, kann optional ein Strom­spei­cher zum Ein­satz kommen. Der über den Eigen­ver­brauch hinaus pro­du­zierte Strom, wird über eine aus­ge­wählte Ver­mark­tungs­form ver­äu­ßert – zum Bei­spiel an die Stadt­werke Walldürn.

Die Vor­aus­set­zungen für den Eigen­ver­brauch sind im EEG wie folgt geregelt:

  • Anla­gen­be­treiber und Letzt­ver­brau­cher sind iden­ti­sche Personen
  • Der Ver­brauch erfolgt in unmit­telbar räum­li­chen Zusam­men­hang, das öffent­liche Strom­netz wird nicht genutzt

Da vor 20 Jahren die Ein­spei­se­ver­gü­tung höher war als der Strom­preis, hat sich die Mehr­heit der Anla­gen­be­treiber für eine Voll­ein­spei­sung entschieden.

Soll die PV-Anlage nach Ende der EEG-Ver­gü­tung in ein Eigen­ver­brauchs­mo­dell mit Über­schus­s­ein­spei­sung umge­stellt werden, müssen in der Regel Umbauten im Zäh­ler­schrank vor­ge­nommen werden.

Bei der Wahl des Eigen­ver­brauchs­mo­dells ist die EEG-Umlage in fol­gender Höhe abzuführen:

Durch den Weg­fall der EEG-Umlage unter­liegt auch der Eigen­ver­brauch nicht mehr der EEG-Umlage.

Direkt­strom­lie­fe­rung bedeutet, Sie ver­kaufen Ihren pro­du­zierten Strom über eigene Lei­tungen, ohne Nut­zung des öffent­li­chen Strom­netzes. Das kann inner­halb des eigenen Gebäudes statt­finden oder auch ins Nach­bar­ge­bäude. Wenn Anla­gen­be­treiber und Letzt­ver­brau­cher nicht iden­tisch sind, liegt kein Eigen­ver­brauch, son­dern Direkt­strom­lie­fe­rung vor.

Bei der Direkt­strom­lie­fe­rung ist die EEG-Umlage in voller Höhe abzu­führen. Wei­tere Abgaben und Umlagen fallen nicht an. Findet die Belie­fe­rung inner­halb eines Umkreises von 4,5 km statt, kann eine Strom­steu­er­be­freiung mög­lich werden.

Fol­gende Kri­te­rien muss die Kun­den­an­lage für diese Regu­lie­rungs­frei­heit erfüllen:

  • Anlagen befinden sich in räum­lich zusam­men­hän­gendem Gebiet
  • Anlagen sind mit einem Ener­gie­ver­sor­gungs­netz oder einer Erzeu­gungs­an­lage verbunden
  • Anlagen sind zu klein, um für den Wett­be­werb bedeu­tend zu sein.
  • Dis­kri­mi­nie­rungs­freier und unent­gelt­li­cher Zugang

Vor der Ent­schei­dung für eine Direkt­strom­lie­fe­rung ist vorab die Belie­fe­rung mit der Rest­strom­menge zu klären. Hier besteht die Mög­lich­keit einer Voll- oder Teil­ver­sor­gung. Die Qua­li­fi­zie­rung für eine Voll­ver­sor­gung ist jedoch recht anspruchs­voll, da Sie allen Pflichten eines nor­malen Strom­lie­fe­ranten nach­kommen müssen. Der dann noch über­schüs­sige, nicht selbst ver­brauchte Strom, muss wieder über eine vorher ver­ein­barte Ver­mark­tungs­form ver­kauft werden (mög­lich an die Stadt­werke Walldürn).

Über die sons­tige Direkt­ver­mark­tung besteht die Mög­lich­keit, den selbst erzeugten Strom in das vor­ge­la­gerte öffent­liche Strom­netz ein­zu­speisen und bei­spiels­weise an die SWW zu verkaufen.

Hierfür werden im Regel­fall lang­fris­tige Strom­ab­nah­me­ver­träge (Power Purchase Agree­ments = PPAs) zwi­schen dem Anla­gen­be­treiber und bspw. der SWW als lokaler Ener­gie­ver­sor­gungs-GmbH abgeschlossen.

Alle Abgaben und Umlagen sind bei der sons­tigen Direkt­ver­mark­tung in voller Höhe zu ent­richten, wobei auch hier wieder eine Strom­steu­er­be­freiung bei einer Belie­fe­rung inner­halb eines Umkreises von 4,5 km mög­lich ist.

Aktuell ist es der SWW noch nicht mög­lich ein Ver­gü­tungs­mo­dell in der sons­tigen Direkt­ver­mark­tung anzu­bieten, da die recht­li­chen Rah­men­be­din­gungen des EEG für Sie als Strom­ver­käufer kein kos­ten­de­ckendes Ver­gü­tungs­mo­dell ermög­licht. Sobald sich neue Mög­lich­keiten inner­halb der EEG-Rege­lungen ergeben, werden wir Sie an dieser Stelle dar­über informieren.

Unter „Repowe­ring“ ver­steht man die Erneue­rung der vor­han­denen Anlage durch z.B. PV-Module mit höherem Wir­kungs­grad. Sollte ein Wei­ter­be­trieb aus wirt­schaft­li­cher Sicht unren­tabel sein oder die Anlage Sicher­heits­mängel auf­weisen, kann diese Mög­lich­keit in Betracht gezogen werden.

Knack­punkt für Wei­ter­be­trieb oder Still­le­gung einer Anlage ist die zen­trale Frage, ob die lau­fenden Betriebs­kosten mit dem gewählten Ver­mark­tungs­mo­dell gedeckt werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre ein Wei­ter­be­trieb unwirt­schaft­lich. Wenn ein wirt­schaft­li­cher Wei­ter­be­trieb der Anlage nicht mehr erreicht werden kann, sollte der Rückbau der PV-Anlage in Betracht gezogen werden.

Nach­rüs­tung Ihrer Pho­to­vol­ta­ik­an­lage auf­grund der Sys­tem­sta­bi­li­täts­ver­ord­nung (50,2 Hz-Problem)

Ihre Pho­to­vol­ta­ik­an­lage wurde bei der Inbe­trieb­nahme ent­spre­chend den zu diesem Zeit­punkt gel­tenden Netz­an­schluss­be­din­gungen so ein­ge­stellt, dass sie sich bei einer bestimmten Netz­fre­quenz auto­ma­tisch abschaltet. Die Netz­an­schluss­be­din­gungen mussten in der Zwi­schen­zeit über­ar­beitet werden, damit die Ver­sor­gungs­si­cher­heit in Deutsch­land nicht gefährdet wird. Infol­ge­dessen muss nun auch die Ein­stel­lung Ihrer Anlage geän­dert werden. Diese Ände­rung ist not­wendig geworden, weil mitt­ler­weile sehr viele Pho­to­vol­ta­ik­an­lagen und andere dezen­trale Erzeu­gungs­an­lagen in Deutsch­land errichtet worden sind. Da alle Anlagen bei dem glei­chen Fre­quenz­wert auto­ma­tisch abschalten, kann diese plötz­liche Abschal­tung einer so großen Erzeu­gungs­leis­tung die Sys­tem­sta­bi­lität in Deutsch­land und des gesamten euro­päi­schen Ver­bund­sys­tems negativ beein­flussen („50,2-Hertz-Problem“).

Wei­ter­füh­rende Links

Ant­worten auf häu­fige Fragen zum Nach­rüs­tungs­pro­zess und wei­tere Hin­ter­grund­in­for­ma­tionen finden Sie im Internet unter:

Neues zum Thema Photovoltaik

Ob gesetz­liche Grund­lagen, neue tech­ni­sche Anfor­de­rungen oder News rund um die För­de­rung: Wir haben für Sie die aktu­ellen Neu­ig­keiten zum Thema Pho­to­vol­taik zusammengefasst.

In dem bei­gefügten Doku­ment finden Sie zahl­reiche Infor­ma­tion rund um das Thema Pho­to­vol­taik, über­sicht­lich geglie­dert im Frage-Antwort-Stil.

FAQ Pho­to­vol­taik ASEW

Zur Anmel­dung von Anlagen­betreibern und Elektrizitäts­versorgungs­unternehmen, die die EEG-Umlage nach §60 EEG oder nach §7 Aus­gl­MechV i.V.m. §61 EEG an die Trans­netBW GmbH abführen müssen (Anlagen­betreiber, die den pro­du­zierten Strom nicht selbst ver­brau­chen), findet die Anmel­dung ab sofort über ein digi­tales Anmelde­formular statt. Die For­mu­lare finden Sie unter fol­gendem Link: www.transnetbw.de.

Instal­lierte Leis­tungTech­ni­sche Einrichtung
unter 25 kWpFunk­rund­steu­er­emp­fänger oder 70 %-Rege­lung
25 bis 100 kW/kWpFunk­rund­steu­er­emp­fänger
über 100 kW/kWpGrid-Modul
ab 950 kWFern­wirk­technik

Sie haben Fragen rund um das Thema Photovoltaik?

Dann kommen Sie gerne auf uns zu. Die Kol­legen aus unserem Kun­den­ser­vice küm­mern sich gerne um Ihr Anliegen. Sie errei­chen uns tele­fo­nisch unter 06282 9220-0 zu fol­genden Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag8:30 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:30 Uhr
Don­nerstag8:30 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 17:00 Uhr
Mitt­woch, Freitag8:30 bis 12:00 Uhr 

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Unsere Aus­zeich­nungen

ISMS-Zertifizierung der Stadtwerke Walldürn
VDE-geprüft Technisches Sicherheitsmanagement
DVGW geprüft Technisches Sicherheitsmanagement
IHK Qualitätssiegel Qualität durch Ausbildung