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Photovoltaik

Werden Sie unabhängiger – mit Ihrer eigenen PV-Anlage

Die Kraft der Sonne nutzbar machen

Solarenergie wird in Deutschland mittels Photovoltaik und Solarthermie genutzt. Bei der Photovoltaik wandeln Solarzellen die Strahlung der Sonne direkt in elektrische Energie um, heute attraktiver denn je. Bei der Solarthermie erzeugen Solarkollektoren Wärme aus Sonnenlicht.

Das wichtigste Instrument für die Förderung der Photovoltaik ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Vergütungssätze sind differenziert nach kleinen und großen Anlagen sowie nach Dachflächen- und Freiflächenanlagen. Auch der Eigenverbrauch wird immer lohnender.

Strom selbst erzeugen

Die Stadtwerke Walldürn setzen sich im Rahmen der Energiewende ab sofort noch stärker für das Thema Photovoltaikanlagen inkl. Speichersystemen ein. In Kooperation zwischen der LiCo Elektrotechnik Licht-Concept GmbH und der Stadtwerke Walldürn GmbH, wird Interessenten die Möglichkeit der Stromproduktion durch Sonnenenergie nähergebracht.

Was bedeutet das für Sie? Mit einer eigenen PV-Anlage steht die Abdeckung des eigenen Strombedarfs im Vordergrund. Sie können sich durch eine solche Anlage kombiniert mit einem entsprechenden Energiespeicher bis zu 75 % selbst mit Strom versorgen. Für die restlichen 25 % haben wir für Sie natürlich auch noch den passenden Stromtarif.

Interesse? Dann kommen Sie einfach auf uns zu, indem Sie unser Kontaktformular ausfüllen.

Ihre Vorteile im Überblick

Unabhängig

Mittels Eigenverbrauch und Speicherlösungen machen Sie sich großteils unabhängig von Ihrem Stromlieferanten.

Nachhaltig

Die Sonnenenergie verliert durch ihre Nutzung nicht an Kraft – warum sollten wir sie ungenutzt lassen?

Planbar

SWW und LiCo sind kompetente Partner für die Planung und Realisierung Ihrer eigenen PV-Anlage.

Zukunftsfähig

Technische Neuerungen liefern stetig neue und wachsende Einsatzmöglichkeiten, um die Sonnenenergie komfortabel und umweltfreundlich nutzbar zu machen.

Weitere Themen rund um Ihre PV-Anlage

Post-EEG: Was geschieht mit PV-Anlagen nach Förderende?

Im Regelfall erhalten Sie als Betreiber einer PV-Anlage für den Strom, den Ihre Anlage in das vorgelagerte Stromnetz einspeist, eine Einspeisevergütung. Diese im Erneuerbare-Energien-Gesetzt (EEG) geregelte Vergütung wird für 20 Jahre zuzüglich des Jahrs der Inbetriebnahme gewährt. Auch nach Ende der Förderung handelt es sich rechtlich weiterhin um eine „Anlage gemäß EEG“. Dies bedeutet, dass die technischen Vorgaben des EEG sowie die Melde- und Registrierungspflichten beibehalten werden müssen.

Welche Möglichkeiten gibt es denn, wenn die eigene PV-Anlage aus der EEG-Förderung fällt?

Wenn Sie die Anlage weiter betreiben möchten, sind Sie verpflichtet, VOR Auslauf der EEG-Förderung über die zukünftige Vermarktung des selbst erzeugten Stroms zu entscheiden, sofern dieser ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll. Jeder Wechsel in eine andere Vermarktungsform ist bei Ihrem Netzbetreiber anzumelden. Es ist nicht zulässig, den erzeugten Strom in das vorgelagerte öffentliche Stromnetz einzuspeisen, solange kein Vermarktungsmodell vereinbart ist.

Folgende Varianten stehen Ihnen zur Auswahl:

Direktstromlieferung bedeutet, Sie verkaufen Ihren produzierten Strom über eigene Leitungen, ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes. Das kann innerhalb des eigenen Gebäudes stattfinden oder auch ins Nachbargebäude. Wenn Anlagenbetreiber und Letztverbraucher nicht identisch sind, liegt kein Eigenverbrauch, sondern Direktstromlieferung vor.

Bei der Direktstromlieferung ist die EEG-Umlage in voller Höhe abzuführen. Weitere Abgaben und Umlagen fallen nicht an. Findet die Belieferung innerhalb eines Umkreises von 4,5 km statt, kann eine Stromsteuerbefreiung möglich werden.

Folgende Kriterien muss die Kundenanlage für diese Regulierungsfreiheit erfüllen:

  • Anlagen befinden sich in räumlich zusammenhängendem Gebiet
  • Anlagen sind mit einem Energieversorgungsnetz oder einer Erzeugungsanlage verbunden
  • Anlagen sind zu klein, um für den Wettbewerb bedeutend zu sein.
  • Diskriminierungsfreier und unentgeltlicher Zugang

Vor der Entscheidung für eine Direktstromlieferung ist vorab die Belieferung mit der Reststrommenge zu klären. Hier besteht die Möglichkeit einer Voll- oder Teilversorgung. Die Qualifizierung für eine Vollversorgung ist jedoch recht anspruchsvoll, da Sie allen Pflichten eines normalen Stromlieferanten nachkommen müssen. Der dann noch überschüssige, nicht selbst verbrauchte Strom, muss wieder über eine vorher vereinbarte Vermarktungsform verkauft werden (möglich an die Stadtwerke Walldürn).

Über die sonstige Direktvermarktung besteht die Möglichkeit, den selbst erzeugten Strom in das vorgelagerte öffentliche Stromnetz einzuspeisen und beispielsweise an die SWW zu verkaufen.

Hierfür werden im Regelfall langfristige Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements = PPAs) zwischen dem Anlagenbetreiber und bspw. der SWW als lokaler Energieversorgungs-GmbH abgeschlossen.

Alle Abgaben und Umlagen sind bei der sonstigen Direktvermarktung in voller Höhe zu entrichten, wobei auch hier wieder eine Stromsteuerbefreiung bei einer Belieferung innerhalb eines Umkreises von 4,5 km möglich ist.

Aktuell ist es der SWW noch nicht möglich ein Vergütungsmodell in der sonstigen Direktvermarktung anzubieten, da die rechtlichen Rahmenbedingungen des EEG für Sie als Stromverkäufer kein kostendeckendes Vergütungsmodell ermöglicht. Sobald sich neue Möglichkeiten innerhalb der EEG-Regelungen ergeben, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren.

Unter „Repowering“ versteht man die Erneuerung der vorhandenen Anlage durch z.B. PV-Module mit höherem Wirkungsgrad. Sollte ein Weiterbetrieb aus wirtschaftlicher Sicht unrentabel sein oder die Anlage Sicherheitsmängel aufweisen, kann diese Möglichkeit in Betracht gezogen werden.

Knackpunkt für Weiterbetrieb oder Stilllegung einer Anlage ist die zentrale Frage, ob die laufenden Betriebskosten mit dem gewählten Vermarktungsmodell gedeckt werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre ein Weiterbetrieb unwirtschaftlich. Wenn ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb der Anlage nicht mehr erreicht werden kann, sollte der Rückbau der PV-Anlage in Betracht gezogen werden.

Nachrüstung Ihrer Photovoltaikanlage aufgrund der Systemstabilitätsverordnung (50,2 Hz-Problem)

Ihre Photovoltaikanlage wurde bei der Inbetriebnahme entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Netzanschlussbedingungen so eingestellt, dass sie sich bei einer bestimmten Netzfrequenz automatisch abschaltet. Die Netzanschlussbedingungen mussten in der Zwischenzeit überarbeitet werden, damit die Versorgungssicherheit in Deutschland nicht gefährdet wird. Infolgedessen muss nun auch die Einstellung Ihrer Anlage geändert werden. Diese Änderung ist notwendig geworden, weil mittlerweile sehr viele Photovoltaikanlagen und andere dezentrale Erzeugungsanlagen in Deutschland errichtet worden sind. Da alle Anlagen bei dem gleichen Frequenzwert automatisch abschalten, kann diese plötzliche Abschaltung einer so großen Erzeugungsleistung die Systemstabilität in Deutschland und des gesamten europäischen Verbundsystems negativ beeinflussen („50,2-Hertz-Problem“).

Weiterführende Links

Antworten auf häufige Fragen zum Nachrüstungsprozess und weitere Hintergrundinformationen finden Sie im Internet unter:

Neues zum Thema Photovoltaik

Ob gesetzliche Grundlagen, neue technische Anforderungen oder News rund um die Förderung: Wir haben für Sie die aktuellen Neuigkeiten zum Thema Photovoltaik zusammengefasst.

In dem beigefügten Dokument finden Sie zahlreiche Information rund um das Thema Photovoltaik, übersichtlich gegliedert im Frage-Antwort-Stil.

FAQ Photovoltaik ASEW

Installierte LeistungTechnische Einrichtung
unter 25 kWpFunkrundsteuerempfänger oder 70 %-Regelung
25 bis 100 kW/kWpFunkrundsteuerempfänger
über 100 kW/kWpGrid-Modul
ab 950 kWFernwirktechnik
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Sie haben Fragen rund um das Thema Photovoltaik?

Dann kommen Sie gerne auf uns zu. Die Kollegen aus unserem Kundenservice kümmern sich gerne um Ihr Anliegen. Sie erreichen uns telefonisch unter 06282 9220-0 zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag8:30 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:30 Uhr
Donnerstag8:30 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch, Freitag8:30 bis 12:00 Uhr

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