Die nachfolgenden Preisblätter enthalten die Netzkosten der vorgelagerten Netzebene bis zum virtuellen Handelspunkt.
Es bestehen Vereinbarungen gem. § 3 KAV”. Als Sondervertragskunden gelten alle Kunden außerhalb der Grundversorgung.
Die Konzessionsabgabe gem. KAV beträgt:
Tarifkunden | 0,22 ct/kWh |
Sondervertragskunden | 0,03 ct/kWh |