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Netz­an­schluss Strom

All­ge­meine Bedin­gungen für den Netz­an­schluss Strom und dessen Nutzung

Die Ver­ord­nung über All­ge­meine Bedin­gungen für den Netz­an­schluss und dessen Nut­zung für die Elek­tri­zi­täts­ver­sor­gung in Niederspannung
(Nie­der­span­nungs­an­schluss­ver­ord­nung – NAV) wurde am 7. November 2006 im Bun­des­ge­setz­blatt Teil 1, Nr. 50, S. 2477 ver­öf­fent­licht und trat zum 8. November 2006 in Kraft. Die NAV löst damit die Ver­ord­nung über All­ge­meine Bedin­gungen für die Elek­tri­zi­täts­ver­sor­gung von Tarif­kunden (AVBEltV) vom 21. Juni 1979 ab.

Die NAV regelt die All­ge­meinen Bedin­gungen sowohl für Netz­an­schluss­ver­träge in der Nie­der­span­nung als auch für alle Anschluss­nut­zungs­ver­hält­nisse in der Niederspannung.

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