Zum 1. Septemer 2013 ist in Deutschland auf inländische Strom- und Gaslieferungen das umsatzsteuerliche Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft, RC-Verfahren) eingeführt worden.
Damit schuldet
- bei Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist, der Lieferungen
von Erdgas erbringt und - bei Lieferungen von Elektrizität der Leistungsempfänger in den Fällen die Steuer, wenn der liefernde Unternehmer und der Leistungsempfänger Wiederverkäufer von Elektrizität im Sinne des § 3g UStG sind.
Den Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers finden Sie nachfolgend zum Herunterladen.