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Reverse Charge Verfahren

Wiederverkäuferbescheinigung

Zum 1. Septemer 2013 ist in Deutschland auf inländische Strom- und Gaslieferungen das umsatzsteuerliche Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft, RC-Verfahren) eingeführt worden.

Damit schuldet

  • bei Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist, der Lieferungen
    von Erdgas erbringt und
  • bei Lieferungen von Elektrizität der Leistungsempfänger in den Fällen die Steuer, wenn der liefernde Unternehmer und der Leistungsempfänger Wiederverkäufer von Elektrizität im Sinne des § 3g UStG sind.

Den Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers finden Sie nachfolgend zum Herunterladen.

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Reverse-Charge-Verfahren

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E-Mail: Reverse-Charge-Verfahren

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