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Reverse Charge Verfahren

Wie­der­ver­käu­fer­be­schei­ni­gung

Zum 1. Sep­temer 2013 ist in Deutsch­land auf inlän­di­sche Strom- und Gas­lie­fe­rungen das umsatz­steu­er­liche Reverse-Charge-Ver­fahren (Umkehr der Steu­er­schuld­ner­schaft, RC-Ver­fahren) ein­ge­führt worden.

Damit schuldet

  • bei Lie­fe­rungen von Gas über das Erd­gas­netz der Leis­tungs­emp­fänger die Steuer, wenn er ein Unter­nehmer ist, der Lieferungen
    von Erdgas erbringt und
  • bei Lie­fe­rungen von Elek­tri­zität der Leis­tungs­emp­fänger in den Fällen die Steuer, wenn der lie­fernde Unter­nehmer und der Leis­tungs­emp­fänger Wie­der­ver­käufer von Elek­tri­zität im Sinne des § 3g UStG sind.

Den Nach­weis für Wie­der­ver­käufer von Erdgas und/oder Elek­tri­zität für Zwecke der Steu­er­schuld­ner­schaft des Leis­tungs­emp­fän­gers finden Sie nach­fol­gend zum Herunterladen.

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Reverse-Charge-Ver­fahren

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E-Mail: Reverse-Charge-Ver­fahren

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