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Energie-Wärme-Sofort­hil­fe­ge­setz

Infor­ma­tion zur Soforthilfe/Dezemberhilfe Gas (gemäß §2 Abs. 4 EWSG Gas)

Die aktu­elle Gas­preis­krise führt zu teil­weise enormen finan­zi­ellen Belas­tungen für Gas- und Wär­me­kunden. Um diese Belas­tungen etwas zu dämpfen, plant die Bun­des­re­gie­rung ver­schie­dene finan­zi­elle Entlastungen.

Um die Haus­halte und vor allem klei­nere Gewer­be­kunde kurz­fristig zu ent­lasten, hat sich die Bun­des­re­gie­rung für eine ein­fache und prag­ma­ti­sche Lösung ent­schieden: Gas­kun­dinnen und Gas­kunden erhalten im Monat Dezember 2022 spä­tes­tens im Januar 2023 eine staat­liche Sofort­hilfe, die sich an den monat­li­chen Abschlägen ori­en­tiert. Die Höhe der Sofort­hilfe berück­sich­tigt auch mög­liche Gas­preis­stei­ge­rungen zum Jah­res­ende: Sie ent­spricht einem Zwölftel des im Sep­tember 2022 pro­gnos­ti­zierten indi­vi­du­ellen Jah­res­ver­brauchs, mul­ti­pli­ziert mit dem am 1. Dezember gül­tigen Gaspreis.

Als unsere Kun­dinnen und Kunden (mit Aus­nahme der Indus­trie und grö­ßeren Gewer­be­kunden) pro­fi­tieren Sie auto­ma­tisch von der Sofort­hilfe. Wenn Sie einen Last­schrift­einzug ver­ein­bart haben, wird der Dezem­ber­gas­ab­schlag nicht ein­ge­zogen. Sollten Sie die Zah­lungen monat­lich selbst vor­nehmen, bei­spiels­weise über einen Dau­er­auf­trag oder Bar­zah­lung, müssen Sie die Zah­lungen für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jah­res­ab­rech­nung wird dann der Erstat­tungs­be­trag mit der vor­läu­figen Ent­las­tung ver­rechnet. Es geht Ihnen kein Geld ver­loren. Diese Son­der­re­ge­lung gilt nicht für even­tuell im Dezember fäl­ligen Strom- und/oder Wasser-Abwasserabschläge.

Die Sofort­hilfe erhalten auch grö­ßere Unter­nehmen und Ein­rich­tungen [RLM-Kunden mit vier­tel­stün­diger Leis­tungs­mes­sung]. Unab­hängig vom Ver­brauch werden zudem gezielt grö­ßere Ver­brau­cher ent­lastet wie die Woh­nungs­wirt­schaft und bei­spiels­weise Pflege- und Reha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tungen sowie Bil­dungs- und Wis­sen­schafts­ein­rich­tungen. Auch hier beträgt die Ent­las­tung ein Zwölftel des indi­vi­du­ellen Jah­res­ver­brauchs der Monate November 2021 bis ein­schließ­lich Oktober 2022. Unter­nehmen bzw. Ein­rich­tungen müssen dem Gas­lie­fe­ranten bis zum 31.12.2022 in Text­form dar­legen, dass die Vor­aus­set­zungen für den Anspruch auf Sofort­hilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Bei allen Kunden die monat­lich abge­rechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstat­tung mit der nächsten Rechnung.

Im kom­menden Jahr soll in der nächsten Stufe die soge­nannte Gas­preis­bremse die Gas­preise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hun­dert­pro­zen­tiger Aus­gleich der Belas­tungen wird ange­sichts der his­to­ri­schen Dimen­sionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht mög­lich sein. Allein die Beschaf­fungs­kosten, die die Ener­gie­ver­sorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegen­über Anfang 2021 ver­zwölf­facht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kom­menden Jahren teuer bleiben werden.

Umso wich­tiger ist es, sparsam mit Energie umzu­gehen. In fast jedem Haus­halt gibt es noch Mög­lich­keiten, Energie ein­zu­sparen – zum Bei­spiel die Hei­zung her­un­ter­drehen, wenn nie­mand zu Hause ist, Stoß­lüften und beim Duschen auf Dauer und Tem­pe­ratur achten. Zudem sollte jeder über­legen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen ver­braucht sechs Pro­zent weniger Energie und Geld - denn jede ein­ge­sparte Kilo­watt­stunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

Diese Sofort­hilfe ist Bestand­teil meh­rerer Ent­las­tungs­maß­nahmen. So wurde bereits Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­neh­mern ein Ener­gie­geld in Höhe von 300 Euro aus­ge­zahlt und die Mehr­wert­steuer auf Gas von 19 auf 7 Pro­zent gesenkt. Rent­ne­rinnen und Rentner sowie Stu­die­rende erhalten im Dezember eben­falls ein Ener­gie­geld in Höhe von 300 Euro.

Zudem plant die Bun­des­re­gie­rung nun wei­tere Ent­las­tung über die soge­nannte Gas­preis­bremse: Der Preis für Haus­halts­kunden soll auf 12ct/kWh für 80 Pro­zent des pro­gnos­ti­zierten Jah­res­ver­brauchs gede­ckelt werden.

Diese Maß­nahme kann sei­tens der Ener­gie­ver­sorger auf­grund der auf­wen­digen tech­ni­schen Umstel­lungen nicht kurz­fristig umge­setzt werden. Es geht um ein kom­plexes System, in dem Mil­lionen von Ver­brau­che­rinnen und Ver­brau­chern mit einer Viel­zahl unter­schied­li­cher Tarif­ge­stal­tungen richtig abge­rechnet werden müssen. Stan­dar­di­sierte Pro­gramme müssen bei hun­derten Unter­nehmen kom­plett umpro­gram­miert werden. Dafür braucht es ent­spre­chende Experten, die auch nur begrenzte Kapa­zi­täten haben. Diese Umstel­lungen werden die Ver­sorger vor­nehmen, benö­tigen für eine ver­läss­liche Umset­zung aller­dings Zeit bis März kom­menden Jahres.

Warum sind die Gas­preise so stark gestiegen?

Die Beschaf­fungs­kosten, die die Ener­gie­ver­sorger für Gas zahlen müssen, sind in den ver­gan­genen Monaten extrem stark gestiegen. Zeit­weise erreichten die Preise für die Beschaf­fung von Gas nie zuvor gekannte Höhen. So haben sich die Beschaf­fungs­kosten für Gas gegen­über Anfang 2021 verzwölffacht.

Bereits im ver­gan­genen Jahr lagen die Preise an den Energie-Börsen auf einem hohen Niveau. Der rus­si­sche Angriffs­krieg auf die Ukraine hat den Druck weiter erhöht. Der Krieg führt nicht nur zu großen Unsi­cher­heiten auf den Roh­stoff­märkten. Die von Russ­land im Zuge des Krieges ein­ge­stellten Gas­lie­fe­rungen ver­knappen das Gas­an­gebot. Das führt zu stark stei­genden Preisen beim Gaseinkauf.

Der Stadt­werke Wall­dürn GmbH ist es in den letzten zehn Jahren immer wieder gelungen, mit unserer vor­aus­schau­enden Beschaf­fungs­stra­tegie Risiken zu mini­mieren. Erdgas wird von uns lange im Voraus beschafft. Dadurch wirken sich Tur­bu­lenzen an den Han­dels­börsen nicht 1:1 auf Ihren Tarif aus, son­dern werden über einen län­geren Zeit­raum geglättet. Dies führt einer­seits dazu, dass wir fal­lende Preise nicht sofort wei­ter­geben können, in der jet­zigen Situa­tion aber dämpft diese Stra­tegie auch die stark gestie­genen Groß­han­dels­preise. Die Stadt­werke Wall­dürn GmbH kann die Preis­stei­ge­rungen zwar nicht voll­ständig auf­fangen, aber der Preis­an­stieg fällt in unseren Tarifen deut­lich geringer aus als die Preis­spitzen an den Börsen.

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