Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. (Die Festlegung erfolgt erstmalig am 01. Juli 2006, danach alle drei Jahre zu diesem Stichtag, durch den Netzbetreiber).
Stromnetz
Mitteilungen über den Grundversorger zum 01.01.2022 gemäß § 36 Abs. 2 EnWG:
Bezeichnung des Konzessionsgebiets | Name des festgelegten Grundversorgers |
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Walldürn (mit Ortsteilen) | Stadtwerke Walldürn GmbH |
Erdgasnetz
Mitteilungen über den Grundversorger zum 01.01.2022 gemäß § 36 Abs. 2 EnWG:
Bezeichnung des Konzessionsgebiets | Name des festgelegten Grundversorgers |
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Walldürn (Kernstadt) | Stadtwerke Walldürn GmbH |
Höpfingen | Stadtwerke Walldürn GmbH |
Hardheim | Stadtwerke Walldürn GmbH |