Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) wurde am 7. November 2006 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 50, Seite 2485 veröffentlicht und trat zum 8. November 2006 in Kraft. Die NDAV löst damit die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 21. Juni 1979 ab.
Die NDAV regelt die Allgemeinen Bedingungen sowohl für Netzanschlussverträge in Niederdruck als auch für alle Anschlussnutzungsverhältnisse in Niederdruck. Den vollständigen Wortlaut der NDAV können Sie hier nachlesen:
Technische Mindestanforderungen für den Anschluss an das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Walldürn GmbH
Die technischen Mindestanforderungen für den Anschluss an das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Walldürn GmbH richten sich nach den Richtlinien der DVGW-Regelwerke Gas.
Anwendung finden insbesondere die Arbeitsblätter G 1000 “Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Unternehmen für den Betrieb von Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas (Gasversorgungsanlagen)” und G 600 “Technische Regeln für Gas-Installationen (DVGW-TRGI 1986, Ausgabe 1996; Ergänzung vom August 2000; Beiblatt G 600-B, Ausgabe 2008)” für die Planung, Erstellung, Änderung und Instandhaltung von Gasanlagen in Gebäuden hinter der Hauptabsperrvorrichtung.
Sämtliche genannte Richtlinien werden von der Stadtwerke Walldürn GmbH in der jeweils gültigen Fassung angewendet und können auf Verlangen jederzeit eingesehen werden.
Es besteht aber die Möglichkeit, die DVGW-Regelwerke kostenpflichtig entweder in Papierform über den wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH zu bestellen oder beim Verlag ein Abonnement für das DVGW-Regelwerk Online Plus abzuschließen. https://www.dvgw-regelwerk.de/