Verbrauchsstelle
Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.
Code-Nr. des Netzbetreibers
Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifizierung des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Verbrauchsstelle angeschlossen ist.
Marktlokations-ID
Kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt können.
Abschlagszahlungen
Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten
Energie-/Wasserlieferung und werden mit der turnusmäßigen Jahresendabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energie-/Wasserverbrauch.
Strom- bzw. Energiesteuer
Die Strom- bzw. Energiesteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Die Strom- bzw. Energiesteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
Verbrauchs- oder Arbeitspreis
Der Verbrauchs- oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Einheit (kWh/m³)
Grundpreis
Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.
Konzessionsabgabe
Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Verlegung der Versorgungsleitungen.
Thermische Gasabrechnung gemäß DVGW Arbeitsblatt G685
Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmeter (m³) gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³ gemessene Menge wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl Z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Die z-Zahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist.
Zustandszahl
Temperatur und Druck am Verbrauchsort wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus und werden als sog. Zustandszahl in der thermischen Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Brennwert
Der Brennwert des in das Versorgungsnetz geleiferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht. Er gibt den Energiegehalt des Gases im Normzustand an.
Abrechnungswert
Der Verbrauchswert in Kilowattstunden (kWh) ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in Kubikmeter (m³) mit der Zustandszahl und dem Brennwert.
Netznutzungsentgelte
Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.
Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.
Messdienstleistung
Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung von Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.
Hinweis für Erdgaskunden
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Wohnungswechsel
Bei einem Wohnungswechsel melden Sie uns bitte am Tag des Umzuges die erforderlichen Daten wie neue Anschrift, Kundennummer und insbesondere die Zählernummer und den Zählerstand.
Allgemeine Bedingungen und Tarif
Maßgebend für die Energie- und Wasserlieferung sind die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss (Strom NAV und Gas NDAV) und die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung (Strom GVV und Gas GVV) und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), sowie die Allgemeinen Tarife für die Strom-, Gas- und Wasserversorgung. Sie werden Ihnen auf Wunsch kostenlos zugesandt.
Mitteilungspflichten
Laut „Allgemeinen Tarif“ sind Sie verpflichtet, jede Änderung der Bedarfsart, wobei zwischen Haushaltsbedarf, landwirtschaftlichem Bedarf und gewerblichem, beruflichem und sonstigem Bedarf unterschieden wird, mitzuteilen.
Bitte beachten Sie diesen Vertragsbestandteil.
Gewichtung
Verfahren zur Aufteilung und Hochrechnung von Verbräuchen aufgrund amtlicher Werte (z.B. Temperaturen) und anderen Kenndaten (u.a. der Gradtagszahlen bei Gas), bei Änderungen von Preisen und Faktoren innerhalb eines Abrechnungszeitraumes.
Abwassergebühren
Die Erhebung der Abwassergebühren erfolgt im Auftrag und nach Satzung der Stadt Walldürn.
Rechtsbehelfsbelehrung für Abwassergebühren
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Walldürn, Burgstraße 3, 74731 Walldürn erhoben werden.