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Wis­sens­wertes zur Abrechnung

Ver­brauchs­stelle
Ort, an dem die Ener­gie­lie­fe­rung erbracht wird.

Code-Nr. des Netzbetreibers
Die Netz­be­trei­ber­nummer dient der ein­deu­tigen Iden­ti­fi­zie­rung des ört­li­chen Ver­teil­netz­be­trei­bers, an dessen Netz die Ver­brauchs­stelle ange­schlossen ist.

Markt­lo­ka­tions-ID
Kenn­zeichnet eine Lie­fer­stelle ein­deutig. Diese Nummer exis­tiert nur einmal im euro­päi­schen Ener­gie­netz. Im Gegen­satz dazu ist die Zäh­ler­nummer nicht orts­ge­bunden, da Zähler gewech­selt können.

Abschlags­zah­lungen
Die Abschlags­zah­lungen sind eine Teil­zah­lung bzw. Anzah­lung auf die bereits geleisteten
Energie-/Was­ser­lie­fe­rung und werden mit der tur­nus­mä­ßigen Jah­res­end­ab­rech­nung ver­rechnet. Die Höhe des Abschlages ori­en­tiert sich an dem zu erwar­tenden Energie-/Was­ser­ver­brauch.

Strom- bzw. Energiesteuer
Die Strom- bzw. Ener­gie­steuer ist eine gesetz­lich gere­gelte Ver­brauchs­steuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur öko­lo­gi­schen Steu­er­re­form erhoben wird. Die Strom- bzw. Ener­gie­steuer wird vom Ener­gie­ver­sorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Ver­brauchs- oder Arbeitspreis
Der Ver­brauchs- oder Arbeits­preis bezeichnet den Preis für eine ver­brauchte Ein­heit (kWh/m³)

Grund­preis
Der Grund­preis dient der Abde­ckung der ver­brauchs­un­ab­hän­gigen Kosten und setzt sich im Regel­fall aus einem festen Leis­tungs­preis und dem Ver­rech­nungs­preis (Zäh­ler­preis) zusammen.

Kon­zes­si­ons­ab­gabe
Ent­gelte an die Kom­mune für die Mit­be­nut­zung von öffent­li­chen Ver­kehrs­wegen durch Ver­le­gung der Versorgungsleitungen.

Ther­mi­sche Gas­ab­rech­nung gemäß DVGW Arbeits­blatt G685
Erdgas wird volu­me­trisch, das heißt in Kubik­meter (m³) gemessen. Das Betriebs­vo­lumen ist abhängig von Druck und Tem­pe­ratur. Die in m³ gemes­sene Menge wird in Kilo­watt­stunden (kWh) umge­rechnet, damit es ohne den Ein­fluss von Druck und Tem­pe­ratur abge­rechnet werden kann. Dazu wird nach eich­recht­lich aner­kannten Regeln der Ver­brauch in m³ mit der Zustands­zahl Z (z-Zahl) und dem Brenn­wert mul­ti­pli­ziert. Die z-Zahl ist ein Kor­rek­tur­faktor, mit dem Ein­fluss von Druck und Tem­pe­ratur auf­ge­hoben wird. Der Brenn­wert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas ent­halten ist.

Zustands­zahl
Tem­pe­ratur und Druck am Ver­brauchsort wirken sich auf den Ener­gie­ge­halt des Erd­gases aus und werden als sog. Zustands­zahl in der ther­mi­schen Ver­brauchs­ab­rech­nung berücksichtigt.

Brenn­wert
Der Brenn­wert des in das Ver­sor­gungs­netz gel­eiferten Erd­gases wird ständig gemessen, wobei der gewich­tete Mit­tel­wert im jewei­ligen Abrech­nungs­zeit­raum in die ther­mi­sche Ver­brauchs­ab­rech­nung ein­geht. Er gibt den Ener­gie­ge­halt des Gases im Norm­zu­stand an.

Abrech­nungs­wert
Der Ver­brauchs­wert in Kilo­watt­stunden (kWh) ergibt sich durch die Mul­ti­pli­ka­tion des gemes­senen Ver­brauchs­wertes in Kubik­meter (m³) mit der Zustands­zahl und dem Brennwert.

Netz­nut­zungs­ent­gelte
Ent­gelte des Ener­gie­netz­be­trei­bers für den Trans­port und die Ver­tei­lung der Energie sowie den damit ver­bun­denen Dienstleistungen.

Mess­stel­len­be­trieb
Der Mess­stel­len­be­trieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und War­tung von Zäh­lern. Diese Kosten werden vom Netz­be­treiber bzw. Mess­stel­len­be­treiber in Rech­nung gestellt.

Mess­dienst­leis­tung
Die Mes­sung beinhaltet die Ermitt­lung des Ener­gie­ver­brauchs sowie die Erfas­sung, Ver­wal­tung und Bereit­stel­lung von Zäh­ler­daten. Diese Kosten werden vom Netz­be­treiber bzw. Mess­stel­len­be­treiber in Rech­nung gestellt.

Hin­weis für Erdgaskunden
Steu­er­be­güns­tigtes Ener­gie­er­zeugnis! Darf nicht als Kraft­stoff ver­wendet werden, es sei denn, eine solche Ver­wen­dung ist nach dem Ener­gie­steu­er­ge­setz oder der Ener­gie­steuer-Durch­füh­rungs­ver­ord­nung zulässig. Jede andere Ver­wen­dung als Kraft­stoff hat steuer- und straf­recht­liche Folgen! In Zwei­fels­fällen wenden Sie sich bitte an Ihr zustän­diges Hauptzollamt.

Woh­nungs­wechsel
Bei einem Woh­nungs­wechsel melden Sie uns bitte am Tag des Umzuges die erfor­der­li­chen Daten wie neue Anschrift, Kun­den­nummer und ins­be­son­dere die Zäh­ler­nummer und den Zählerstand.

All­ge­meine Bedin­gungen und Tarif
Maß­ge­bend für die Energie- und Was­ser­lie­fe­rung sind die Ver­ord­nungen über All­ge­meine Bedin­gungen für den Netz­an­schluss (Strom NAV und Gas NDAV) und die Ver­ord­nungen über All­ge­meine Bedin­gungen für die Grund­ver­sor­gung (Strom GVV und Gas GVV) und die Ver­ord­nung über All­ge­meine Bedin­gungen für die Ver­sor­gung mit Wasser (AVB­Was­serV), sowie die All­ge­meinen Tarife für die Strom-, Gas- und Was­ser­ver­sor­gung. Sie werden Ihnen auf Wunsch kos­tenlos zugesandt.

Mit­tei­lungs­pflichten
Laut „All­ge­meinen Tarif“ sind Sie ver­pflichtet, jede Ände­rung der Bedarfsart, wobei zwi­schen Haus­halts­be­darf, land­wirt­schaft­li­chem Bedarf und gewerb­li­chem, beruf­li­chem und sons­tigem Bedarf unter­schieden wird, mitzuteilen.
Bitte beachten Sie diesen Vertragsbestandteil.

Gewich­tung
Ver­fahren zur Auf­tei­lung und Hoch­rech­nung von Ver­bräu­chen auf­grund amt­li­cher Werte (z.B. Tem­pe­ra­turen) und anderen Kenn­daten (u.a. der Grad­tags­zahlen bei Gas), bei Ände­rungen von Preisen und Fak­toren inner­halb eines Abrechnungszeitraumes.

Abwas­ser­ge­bühren
Die Erhe­bung der Abwas­ser­ge­bühren erfolgt im Auf­trag und nach Sat­zung der Stadt Walldürn.

Rechts­be­helfs­be­leh­rung für Abwassergebühren
Gegen diesen Bescheid kann inner­halb eines Monats nach Bekannt­gabe Wider­spruch bei der Stadt Wall­dürn, Burg­straße 3, 74731 Wall­dürn erhoben werden.

Ihre Fragen

Ihre Fragen beant­worten wir sehr gerne …

Beratung

Team Ener­gie­ab­rech­nung

Tel:06282 9220-821
E-Mail: Ener­gie­ab­rech­nung

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Ihre häufig gestellten Fragen

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Ver­leih durch die SWW

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