Als Netzbetreiber sind die Stadtwerke Walldürn gesetzlich verpflichtet, die Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten. Im Zuge des Ausbaus der erneuerbaren Energien gewinnt die Fernsteuerbarkeit von Erzeugungsanlagen an Bedeutung.
Gemäß § 12 Abs. 2a-h des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 9 EEG sind Netzbetreiber verpflichtet, einen jährlichen Steuerbarkeitscheck durchzuführen. Demnach müssen Netzbetreiber sicherstellen, dass sie jederzeit in der Lage sind, Anpassungen der Einspeiseleistung an den Anlagen vorzunehmen, die an ihrem Netz sind, sowie die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen können. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Stromerzeugungsanlagen bei Bedarf durch den Netzbetreiber steuerbar sind, um die Netzstabilität auch bei wachsender dezentraler Einspeisung zu gewährleisten. Die Regelung bezieht auch Speicher ein.
Gemäß EnWG sind in der ersten Umsetzungsphase alle Anlagen mit einer Nennleistung ab 100 kW zu testen, sofern sie vor dem 1. Mai 2025 in Betrieb genommen und im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert wurden. Ab dem 1. Januar 2026 sind auch kleinere Anlagen (< 100 kW) einzubeziehen. Wenn Anlagen unter diese Regelung fallen, steht eine jährliche Prüfung an.
Der Test wird durch uns als Ihr zuständiger Netzbetreiber organisiert und per Fernschaltung durchgeführt. Es muss also während des Tests niemand vor Ort an der Anlage sein.





