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Steuerbarkeits-Check

Gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme

Mitteilung an EEG-Anlagenbetreiber bzgl. gesetzlich vorgeschriebenem Steuerbarkeits-Check von EEG-Anlagen

Als Netzbetreiber sind die Stadtwerke Walldürn gesetzlich verpflichtet, die Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten. Im Zuge des Ausbaus der erneuerbaren Energien gewinnt die Fernsteuerbarkeit von Erzeugungsanlagen an Bedeutung.

Gemäß § 12 Abs. 2a-h des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 9 EEG sind Netzbetreiber verpflichtet, einen jährlichen Steuerbarkeitscheck durchzuführen. Demnach müssen Netzbetreiber sicherstellen, dass sie jederzeit in der Lage sind, Anpassungen der Einspeiseleistung an den Anlagen vorzunehmen, die an ihrem Netz sind, sowie die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen können. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Stromerzeugungsanlagen bei Bedarf durch den Netzbetreiber steuerbar sind, um die Netzstabilität auch bei wachsender dezentraler Einspeisung zu gewährleisten. Die Regelung bezieht auch Speicher ein.

Gemäß EnWG sind in der ersten Umsetzungsphase alle Anlagen mit einer Nennleistung ab 100 kW zu testen, sofern sie vor dem 1. Mai 2025 in Betrieb genommen und im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert wurden. Ab dem 1. Januar 2026 sind auch kleinere Anlagen (< 100 kW) einzubeziehen. Wenn Anlagen unter diese Regelung fallen, steht eine jährliche Prüfung an.

Der Test wird durch uns als Ihr zuständiger Netzbetreiber organisiert und per Fernschaltung durchgeführt. Es muss also während des Tests niemand vor Ort an der Anlage sein.

Was bedeutet das für Sie als Anlagenbetreiber?

  • Zweck: Prüfung, ob Ihre Anlage bei Bedarf durch uns gesteuert (gedrosselt oder kurzzeitig vom Netz getrennt) werden kann.
  • Zeitraum: Die Prüfung erfolgt bis September jeden Jahres.
  • Dauer: Der Test dauert maximal 60 Minuten.
  • Auswirkung: Die Einspeiseleistung Ihrer Anlage wird für die Dauer des Tests kurzzeitig reduziert.
  • Vergütung: Für die Dauer des Tests erfolgt keine finanzielle Entschädigung.

Ihre Mitwirkungspflichten:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage zum genannten Zeitpunkt betriebsbereit ist.
  • Bitte prüfen Sie nach dem Testzeitraum selbstständig, ob Ihre Anlage wieder ordnungsgemäß läuft.
  • Sollte die Anlage nach dem Testzeitraum nicht automatisch den Normalbetrieb aufnehmen, wenden Sie sich bitte an Ihren Installateur.

Rechtlicher Hintergrund & Konsequenzen
Die Teilnahme am Steuerbarkeitscheck ist gesetzliche Pflicht (§ 9 EEG). Bei Verweigerung oder nicht nachgewiesener Steuerbarkeit können Sanktionen gemäß § 52 EEG (Zahlungen von 10 € pro kW installierter Leistung/Monat) drohen. Zudem kann der Netzbetreiber die Anlage vom Netz trennen, sofern die Steuerbarkeit nicht hergestellt wird.

Hinweis: Hat Ihre Anlage bereits im laufenden Jahr erfolgreich an einer Redispatch-Maßnahme teilgenommen, kann dies als Steuerbarkeitscheck anerkannt werden. 

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