Sie möchten sich als Kunde an oder abmelden? Geht’s darum, Ihren bestehenden Tarif zu wechseln? Wollen Sie uns das SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder Ihre Zählerstände mitteilen? Mithilfe unserer Online-Services haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anliegen jederzeit von Zuhause aus zu erledigen.
Unsere Online-Services im Überblick
Teilen Sie uns Ihre Zählerstände bei Jahresablesung, Auszug, Lieferantenwechsel, Neueinzug oder Zwischenablesung einfach online über nachfolgende Klickstrecke mit:
Wählen Sie hierfür einfach den Grund der Zählerstandsmitteilung aus:
Formulare zum Download
Hier finden Sie verschiedene Formulare zum Download. Dieses Angebot wird ständig erweitert.
Hinweis zur Bedienung: Klicken Sie auf den Namen des Dokuments und öffnen Sie dieses. Jetzt können Sie das Dokument drucken bzw. speichern und uns anschließend ausgefüllt per E-Mail an kundenservice@sw-wallduern.de zusenden.
Mit dem unten genannten Vordruck zum „Anmeldung zum Netzanschluss Strom“ stellt das Forum Netztechnik / Netztechnik im VDE (FNN) bundeseinheitliche Formulare allen Elektroinstallationsunternehmen und Netzbetreibern zur Verfügung.
Mit dem Vordruck zur „Inbetriebnahme / -setzung und Änderungsmitteilung Netzanschluss Strom“ stellt das Forum Netztechnik / Netztechnik im VDE (FNN) bundeseinheitliche Formulare allen Elektroinstallationsunternehmen und Netzbetreibern zur Verfügung.
Weitere Formulare:
Melde- und genehmigungspflichtige Ladeeinrichtungen
Meldepflichtige Ladeeinrichtungen
Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kVA sind gem. TAB BW, Ausgabe April 2019, meldepflichtig und müssen der Stadtwerke Walldürn GmbH zur Information mitgeteilt werden. Sie können nach der Mitteilung an uns eingebaut werden.
Melde- und genehmigungspflichtige Ladeeinrichtungen
Verfügt Ihre geplante Ladeeinrichtung über eine Leistung von mehr als 12 kVA gilt gem. TAB BW, Ausgabe April 2019, eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Die Stadtwerke Walldürn GmbH muss der Installation explizit zustimmen. Es muss erst überprüft werden, ob die SWW die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung stellen kann oder ob der Netzanschluss bzw. das vorgelagerte Netz verstärkt werden muss.
Hinweis: Sie erhalten innerhalb von 10 Arbeitstagen eine Rückmeldung.
Ihr Netzanschluss muss noch für die gewünschte Ladeleistung ertüchtigt werden: Sie erhalten von der Stadtwerke Walldürn GmbH ein Angebot. Dieses beinhaltet die direkten Kosten der Maßnahme „Netzanschlusskosten“ und die anteiligen Kosten für diejenigen Elemente im Stromnetz, die mittelbar verstärkt werden müssen – den sogenannten Baukostenzuschuss (siehe Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschluss-verordnung (NAV) sowie Kostenerstattungsregelungen). Diese anfallenden Kosten sind grundsätzlich von denjenigen zu tragen, welche die Maßnahme veranlasst haben.
Mit der Auftragserteilung, die dem Angebot beiliegt, können Sie uns dann beauftragen, diese Arbeiten durchzuführen. Erst im Anschluss kann Ihr Installateur Ihre Ladeeinrichtung installieren und in Betrieb nehmen.
Verlinkung mit freundlicher Genehmigung durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
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Persönlicher Kontakt
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FAQ
Ob Umzug nach Walldürn, Informationen zu Zahlungsarten oder zur Strompreiszusammensetzung. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Verleih durch die SWW
Die Konditionen für den Verleih von Standrohren, Energiemessgeräten und weitere Dienstleistungen finden Sie auf dieser Seite.