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Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten

Gemäß EnWG-Novelle 2021 und Strom/­GasGVV-Novelle 2021 haben Sie fol­gende Mög­lich­keiten um eine Zäh­ler­sper­rung abzu­wenden, sollten Sie der­zeit nicht in der Lage sein eine For­de­rung der SWW zu begleichen.

Abwen­dungs­er­klä­rung

Die Abwen­dungs­er­klä­rung ist nur gültig, wenn diese voll­ständig aus­ge­füllt, vor einer Sper­rung bei der SWW ein­geht. Wir bitten Sie, dies zu beachten. In der Abwen­dungs­er­klä­rung ist eine kos­ten­freie Stun­dung bis zu 14 Tagen ent­halten. Bei der ent­hal­tenen Teil­zah­lung ist alter­nativ eine wöchent­liche oder monat­liche Teil­zah­lung mög­lich. Der Gesamt­be­trag muss spä­tes­tens inner­halb von 6 Monaten oder zum Jah­res­ende begli­chen sein.

Bitte beachten Sie, dass Sie vorher die offenen Posten bei der Stadt­werke Wall­dürn GmbH erfragen.
Eine Abwen­dungs­er­klä­rung kann nicht mehr­fach in Anspruch genommen werden.

Auf­lad­bare Stromzähler

Eine dro­hende Lie­fer­sperre kann durch den Einbau eines auf­lad­baren Strom­zäh­lers abge­wendet werden. Ob bei Ihnen die Vor­aus­set­zungen für den Einbau erfüllt sind, erfragen Sie bitte unter 06282/9220-823.

Anlauf­stellen bei Zahlungsschwierigkeiten

Sie können sich an fol­gende Bera­tungs­stellen wenden, sollten bei Ihnen lang­fris­tige Zah­lungs­schwie­rig­keiten bestehen.

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Wis­sens­wertes zur Abrechnung

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Häufig gestellte Fragen

Unsere Ant­worten zu häufig gestellten Fragen finden Sie hier.