Gemäß EnWG-Novelle 2021 und Strom/GasGVV-Novelle 2021 haben Sie folgende Möglichkeiten um eine Zählersperrung abzuwenden, sollten Sie derzeit nicht in der Lage sein eine Forderung der SWW zu begleichen.
Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten
Abwendungserklärung
Die Abwendungserklärung ist nur gültig, wenn diese vollständig ausgefüllt, vor einer Sperrung bei der SWW eingeht. Wir bitten Sie, dies zu beachten. In der Abwendungserklärung ist eine kostenfreie Stundung bis zu 14 Tagen enthalten. Bei der enthaltenen Teilzahlung ist alternativ eine wöchentliche oder monatliche Teilzahlung möglich. Der Gesamtbetrag muss spätestens innerhalb von 6 Monaten oder zum Jahresende beglichen sein.
Bitte beachten Sie, dass Sie vorher die offenen Posten bei der Stadtwerke Walldürn GmbH erfragen.
Eine Abwendungserklärung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.
Aufladbare Stromzähler
Eine drohende Liefersperre kann durch den Einbau eines aufladbaren Stromzählers abgewendet werden. Ob bei Ihnen die Voraussetzungen für den Einbau erfüllt sind, erfragen Sie bitte unter 06282/9220-823.
Anlaufstellen bei Zahlungsschwierigkeiten
Sie können sich an folgende Beratungsstellen wenden, sollten bei Ihnen langfristige Zahlungsschwierigkeiten bestehen.
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Häufig gestellte Fragen
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