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For­mu­lare

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For­mu­lare im Überblick

Hier finden Sie ver­schie­dene For­mu­lare zum Down­load. Dieses Angebot wird ständig erwei­tert. Hin­weis zur Bedie­nung: Durch Kli­cken auf den Namen des Doku­ments öffnen Sie dieses. Sie können das Doku­ment anschlie­ßend dru­cken bzw. speichern.

Ihr Anliegen ist hier nicht erfasst? Auf der Seite Online-Ser­vices finden Sie die Online-For­mu­lare der Stadt­werke Wall­dürn. Falls Sie hier das gesuchte For­mular nicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater.

Mit dem unten genannten Vor­druck zum “Anmel­dung zum Netz­an­schluss Strom” stellt das Forum Netz­technik / Netz­technik im VDE (FNN) bun­des­ein­heit­liche For­mu­lare allen Elek­tro­in­stal­la­ti­ons­un­ter­nehmen und Netz­be­trei­bern zur Verfügung.

Anmel­dung Netz­an­schluss Strom

Mit dem Vor­druck zur “Inbe­trieb­nahme / -set­zung und Ände­rungs­mit­tei­lung Netz­an­schluss Strom” stellt das Forum Netz­technik / Netz­technik im VDE (FNN) bun­des­ein­heit­liche For­mu­lare allen Elek­tro­in­stal­la­ti­ons­un­ter­nehmen und Netz­be­trei­bern zur Verfügung.

Inbe­trieb­nahme / -set­zung und Ände­rungs­mit­tei­lung Netz­an­schluss Strom

Wei­tere Formulare:

Antrag Frei­lei­tungs­schutz
Antrag Zäh­ler­ausbau

Melde- und geneh­mi­gungs­pflich­tige Ladeeinrichtungen

Mel­de­pflich­tige Ladeeinrichtungen

Lade­ein­rich­tungen mit einer Anschluss­leis­tung bis ein­schließ­lich 12 kVA sind gem. TAB BW, Aus­gabe April 2019, mel­de­pflichtig und müssen der Stadt­werke Wall­dürn GmbH zur Infor­ma­tion mit­ge­teilt werden. Sie können nach der Mit­tei­lung an uns ein­ge­baut werden.

Melde- und geneh­mi­gungs­pflich­tige Ladeeinrichtungen

Ver­fügt Ihre geplante Lade­ein­rich­tung über eine Leis­tung von mehr als 12 kVA gilt gem. TAB BW, Aus­gabe April 2019, eine Anmelde- und Geneh­mi­gungs­pflicht. Die Stadt­werke Wall­dürn GmbH muss der Instal­la­tion explizit zustimmen. Es muss erst über­prüft werden, ob die SWW die gewünschte Lade­leis­tung an Ihrem Netz­an­schluss zur Ver­fü­gung stellen kann oder ob der Netz­an­schluss bzw. das vor­ge­la­gerte Netz ver­stärkt werden muss.

Hin­weis: Sie erhalten inner­halb von zwei Wochen eine Anschluss­zu­sage mit einer Gül­tig­keit von vier Monaten, d.h. Ihr Elek­tro­in­stal­la­teur muss die Lade­ein­rich­tung inner­halb dieses Zeit­raums instal­lieren und in Betrieb nehmen.

Ihr Netz­an­schluss muss noch für die gewünschte Lade­leis­tung ertüch­tigt werden: Sie erhalten von der Stadt­werke Wall­dürn GmbH ein Angebot. Dieses beinhaltet die direkten Kosten der Maß­nahme “Netz­an­schluss­kosten” und die antei­ligen Kosten für die­je­nigen Ele­mente im Strom­netz, die mit­telbar ver­stärkt werden müssen - den soge­nannten Bau­kos­ten­zu­schuss (siehe Ergän­zende Bedin­gungen zur Nie­der­span­nungs­an­schluss-ver­ord­nung (NAV) sowie Kos­ten­er­stat­tungs­re­ge­lungen). Diese anfal­lenden Kosten sind grund­sätz­lich von den­je­nigen zu tragen, welche die Maß­nahme ver­an­lasst haben.

Mit der Auf­trags­er­tei­lung, die dem Angebot bei­liegt, können Sie uns dann beauf­tragen, diese Arbeiten durch­zu­führen. Erst im Anschluss kann Ihr Instal­la­teur Ihre Lade­ein­rich­tung instal­lieren und in Betrieb nehmen.

Anmel­dung Ladeeinrichtung

Ver­lin­kung mit freund­li­cher Geneh­mi­gung durch das Bun­desamt für Bevöl­ke­rungs­schutz und Katastrophenhilfe.

Rat­geber für rich­tiges Han­deln in Notsituationen

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