Melde- und genehmigungspflichtige Ladeeinrichtungen
Meldepflichtige Ladeeinrichtungen
Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kVA sind gem. TAB BW, Ausgabe April 2019, meldepflichtig und müssen der Stadtwerke Walldürn GmbH zur Information mitgeteilt werden. Sie können nach der Mitteilung an uns eingebaut werden.
Melde- und genehmigungspflichtige Ladeeinrichtungen
Verfügt Ihre geplante Ladeeinrichtung über eine Leistung von mehr als 12 kVA gilt gem. TAB BW, Ausgabe April 2019, eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Die Stadtwerke Walldürn GmbH muss der Installation explizit zustimmen. Es muss erst überprüft werden, ob die SWW die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung stellen kann oder ob der Netzanschluss bzw. das vorgelagerte Netz verstärkt werden muss.
Hinweis: Sie erhalten innerhalb von zwei Wochen eine Anschlusszusage mit einer Gültigkeit von vier Monaten, d.h. Ihr Elektroinstallateur muss die Ladeeinrichtung innerhalb dieses Zeitraums installieren und in Betrieb nehmen.
Ihr Netzanschluss muss noch für die gewünschte Ladeleistung ertüchtigt werden: Sie erhalten von der Stadtwerke Walldürn GmbH ein Angebot. Dieses beinhaltet die direkten Kosten der Maßnahme “Netzanschlusskosten” und die anteiligen Kosten für diejenigen Elemente im Stromnetz, die mittelbar verstärkt werden müssen - den sogenannten Baukostenzuschuss (siehe Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschluss-verordnung (NAV) sowie Kostenerstattungsregelungen). Diese anfallenden Kosten sind grundsätzlich von denjenigen zu tragen, welche die Maßnahme veranlasst haben.
Mit der Auftragserteilung, die dem Angebot beiliegt, können Sie uns dann beauftragen, diese Arbeiten durchzuführen. Erst im Anschluss kann Ihr Installateur Ihre Ladeeinrichtung installieren und in Betrieb nehmen.
Anmeldung Ladeeinrichtung