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Balkon-PV anmelden

Wir vereinfachen für Sie den Anmeldeprozess

Ab sofort müssen Sie Ihre Anlage nur noch im Marktstammdatenregister anmelden. Bitte beachten Sie hierbei die aktuell gültigen Grenzwerte von maximal 2 kWp (2000 Wp) Modulleistung und 0,8 kW (800 W) Wechselrichterleistung im vereinfachten Anmeldeverfahren.

Wissenswertes zur Installation Ihrer Balkon-PV-Anlage

Information zum Ablauf

Ab sofort registrieren Sie Ihre Balkon-PV-Anlage nur noch im Marktstammdatenregister. Nachfolgend finden Sie alle Informationen zum Ablauf, die zu beachten sind:

  • Prüfen Sie als Mieter, ob das Anbringen einer Balkon-PV erlaubt ist.
  • Die Installation der Anlage erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik. Sprechen Sie sich hierzu mit Ihrer Elektrofachkraft ab. Diese überprüft, ob eine spezielle Energiesteckdose notwendig ist.
  • Registrieren Sie Ihre Balkon-PV im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Dort ist der Zähler mit entsprechender Zählernummer anzugeben.

Hinweise

Zählerwechsel & Zählereinbau:
Da davon auszugehen ist, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in unser Netz erfolgt, werden wir Ihren Zähler für Sie kostenfrei innerhalb der planmäßigen Einführung moderner Messtechnik durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzen. Über den genauen Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Einspeisevergütung:
Die Anlage ist für Eigenverbrauch gedacht – daher entfällt hier die Einspeisevergütung.
Falls Sie eine Vergütung für den eingespeisten Strom Ihrer Balkon-PV-Anlage wünschen, so ist dies nicht über das hier beschriebene Anmeldeverfahren möglich, sondern muss über eine Anmeldung im Kundenportal erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Elektrofachkraft. Nähere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf

Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)

Für die Registrierung Ihrer Balkon-PV im Marktstammdatenregister (MaStR) werden folgende Informationen benötigt:

  • Angaben zu Ihrer Person
  • Anlagenstandort
  • technische Daten zu Ihrem Balkonkraftwerk
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Zählernummer

Solarpaket I - das ändert sich für Sie

Bei Balkon-PV-Anlagen mit unentgeltlicher Abnahme des Überschussstromes entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Die Registrierungspflicht beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bleibt weiterhin bestehen. Eine Angabe der Zählernummer muss für die Zuordnung bei der Registrierung angegeben werden.

Zudem können jetzt Balkon-PV-Anlagen bis insgesamt 2 kWp-Modul- und 800 Watt-Wechselrichternennleistung angemeldet werden. Der Betrieb der Balkon-PV vor dem Umbau auf einen 2-Richtungszähler ist neuerdings zulässig.

Eine Verpflichtung zur Einbindung entfällt, wenn die Balkon-PV gemäß § 14a EnWG mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen betrieben wird. Diese Balkon-PV-Anlage wird nicht in der Anlagenzusammenfassung berücksichtigt.

Häufig gestellte Fragen zu Balkon-PV-Anlagen/Balkonkraftwerken

Balkon-PV-Anlagen werden auch als Balkonkraftwerke, Plug-in-Anlagen, steckerfertige Photovoltaikanlagen oder Mini-PV-Anlagen bezeichnet.
Sie sind die einfachste und unbürokratischste Form, den eigenen Solarstrom selbst zu erzeugen und zu nutzen. Die Anlage besteht aus mehreren Modulen mit beliebiger Leistung und einer Wechselrichternennleistung von max. 800 Watt. Ein größerer Wechselrichter mit einer Begrenzung auf eine Nennleistung von 800 Watt ist ebenfalls zulässig.
Die Anlage wird über eine spezielle Energiesteckdose mit dem eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden. Balkonkraftwerke sind ideal, um die Grundlast Ihres Haushalts zu reduzieren.

Die Erweiterung einer bestehenden Erzeugungsanlage mit einer Balkon-PV ist möglich. Zu den Erzeugungsanlagen zählen alle Anlagen unabhängig ihrer Erzeugungsart. Dabei kann es sich bspw. um eine Photovoltaikanlage oder ein BHKW handeln.

Durch die Erweiterung einer Erzeugungsanlage in Überschusseinspeisung durch eine Balkon-PV ändert sich an der Höhe der Einspeisevergütung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage nichts.

Ihre vorhandene Messeinrichtung zur Erfassung der Einspeisung in das allgemeine Stromnetz misst in diesem Fall die Einspeisung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage zzgl. der Einspeisung des Balkonkraftwerks. Durch das vereinfachte Anmeldeverfahren muss die Einspeisung des Balkonkraftwerks im prozentualen Verhältnis zur bestehenden Erzeugungsanlage bei Ihrer Einspeisevergütung herausgerechnet werden. Die Aufteilung der Zählwerte erfolgt nach § 24 Abs. 3 EEG anteilig im Verhältnis der installierten Leistungen der beiden Erzeugungsanlagen.

Für die Inbetriebnahme der Balkon-PV ist der Wechsel auf einen Zweirichtungszähler erforderlich. Mit der Registrierung Ihrer Balkon-PV-Anlage im Marktstammdatenregister, wird der Zählerwechsel nach Prüfung automatisch angestoßen. Unsere Mitarbeiter setzen sich für die Vereinbarung eines Termins zum Zählerwechsel mit Ihnen in Verbindung.

Diese sind mit Inkrafttreten des Solarpakets I ab dem 01.06.2024 erlaubt. Balkonkraftwerke, deren Wechselrichter eine höhere Leistung haben, sind nur mit einer Begrenzung der Leistung auf 800 Watt zulässig.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft und melden Ihre Anlage über das Kundenportal an, da im Rahmen des vereinfachten Anmeldeverfahrens max. 800 W Wechselrichterleistung und 2 kWp Modulleistung zulässig sind.

Nähere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf Anmeldung von Strom-Erzeugungsanlagen.

Ein Batteriespeicher, der mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist, muss sowohl beim zuständigen Netzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur, genauer gesagt im Marktstammdatenregister, angemeldet werden.

Netzbetreiber: Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist notwendig, um den Speicher offiziell ins Stromnetz zu integrieren und sicherzustellen, dass er ordnungsgemäß funktioniert.

Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister): Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Erfassung aller Stromerzeugungsanlagen und Batteriespeicher, die an das öffentliche Netz angeschlossen sind.

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Informationen zu PV-Anlagen und zu deren Kauf finden Sie auf dieser Seite.

Anmeldung Erzeugungsanlagen

Informationen bezüglich der Anmeldung von Erzeugungsanlagen finden Sie hier.