Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung
für den Grundversorgungs- bzw. Ersatzversorgungstarif (Strom) ab 01. Januar 2013 (inklusive Stromsteuer)
Grundtarif |
Haushaltstarif, landwirtschaftlicher Bedarf |
Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf |
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Netto |
Netto Inkl. Stromsteuer |
Brutto |
Netto |
Netto Inkl. Stromsteuer |
Brutto |
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Verbrauchspreis |
Cent/kWh |
21,28 |
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27,76 |
23,78 |
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30,74 |
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Grundpreis (inkl. Verrechnungspreis Eintarifzähler) |
€/Jahr |
79,44 |
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94,53 |
79,44 |
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94,53 |
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mit Schwachlastregelung |
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Verbrauchspreis |
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HT außerhalb der Schwachlastzeit |
Cent/kWh |
21,28 |
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27,76 |
23,78 |
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30,74 |
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NT innerhalb der Schwachlastzeit |
Cent/kWh |
15,78 |
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21,22 |
15,78 |
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21,22 |
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Grundpreis (inkl. Verrechnungspreis Zweitarifzähler) |
€/Jahr |
101,88 |
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121,24 |
101,88 |
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121,24 |
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Grundversorgung mit ¼ -Stunden-Leistungstarif |
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Arbeitspreise |
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Netto |
Netto Inkl. Stromsteuer |
Brutto |
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HT außerhalb der Schwachlastzeit |
Cent/kWh |
21,32 |
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27,81 |
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NT innerhalb der Schwachlastzeit |
Cent/kWh |
13,32 |
18,29 |
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Leistungspreis |
€/kW und Jahr | 14,49 | 17,24 | ||||||||||
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Verrechnungspreis |
€/Jahr |
679,87 |
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809,05 |
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Durchschnittshöchstpreis |
Cent/kWh |
35,08 |
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44,18 |
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Nachtspeicherheizung |
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| gemeinsame Messung | |||||||||||||
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HT außerhalb der Schwachlastzeit |
Cent/kWh | 21,28 | 27,76 | ||||||||||
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NT innerhalb der Schwachlastzeit |
Cent/kWh | 12,75 | 17,61 | ||||||||||
| Grundpreis (inkl. Verrechnungspreis Zweitarifzähler) | 101,88 | 121,24 | |||||||||||
| getrennte Messung | |||||||||||||
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HT außerhalb der Schwachlastzeit |
Cent/kWh | 16,20 | 21,72 | ||||||||||
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NT innerhalb der Schwachlastzeit |
Cent/kWh | 12,75 | 17,61 | ||||||||||
| Grundpreis (inkl. Verrechnungspreis Zweitarifzähler) |
50,40 | 59,98 | |||||||||||
Verrechnungspreise (bei zusätzlichem Bedarf) |
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Netto |
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Brutto |
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Verrechnungspreise (bei zusätzlichem Bedarf) |
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Eintarifzähler |
€/Jahr |
28,00 |
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33,32 |
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Zweitarifzähler mit Tarifschaltung |
€/Jahr |
50,40 |
|
59,98 |
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Leistungsmessung mit Tarifschaltung |
€/Jahr |
88,50 |
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105,32 |
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Stromwandlersatz |
€/Jahr |
50,49 |
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60,08 |
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Tarifschaltgerät einzeln |
€/Jahr |
9,43 |
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11,22 |
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Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %) und alle sonstigen zur Zeit anfallenden Steuern und Abgaben.
Im Entgelt ist die Konzessionsabgabe im Rahmen der „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung – KAV)" vom 09. Januar 1992 (zuletzt geändert durch Art. 3 der Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck vom 1. November 2006) enthalten.
Stromsteuer
Gemäß des Stromsteuergesetzes (StromStG) vom 24. März 1999 wird die Stromsteuer seit dem 01. Januar 2003 in Höhe von 2,05 Cent/kWh netto (2,44 Cent/kWh brutto) berechnet. Wesentliche Ausnahmen ergeben sich wie folgt: Gegen Vorlage eines vom zuständigem Hauptzollamt ausgestellten Erlaubnisscheins gilt für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft ein ermäßigter Steuersatz.
Zahlungsverzug gemäß § 23 NAV, Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung gemäß § 24 NAV
Abschnitt der Ergänzende Bedingungen
Berechnet werden (Stand 01.01.2010)
| Netto | Brutto | |
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Für jede erneute Zahlungsaufforderung (Mahnung) sowie Verzugszinsen |
4,00* € |
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Für jeden Einsatz eines Beauftragten der SWW |
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- auf Grund sonstiger Veranlassung durch den Kunden, z.B. vergebliche Terminvereinbarung |
65,00* € | |
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- zum Einzug einer Forderung bei Zahlungsverzug |
55,00* € | |
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- zur Unterbrechung der Anschlussnutzung |
70,00* € | |
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- zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung |
65,00 € | 77,35 € |
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Bei Einsatz außerhalb der regulären Arbeitszeit auf Veranlassung des Kunden |
nach Aufwand |
Steuern und Abgaben
Die gerundeten Bruttopreise (in kursiver Darstellung) enthalten die Umsatzsteuer von derzeit 19%. Die mit * gekennzeichneten Beträge unteliegen nicht der Umsatzsteuer. Die SWW behält sich vor, neu hinzukommende Steuern und Abgaben zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Ersatzversorgung für Privatkunden
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Darüber hinaus ist nun im EnWG die „Ersatzversorgung mit Energie" geregelt. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungsnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strombezug ohne Liefervertrag.
Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung entsprechen denen dem SWW Grundversorgungstarif(Allgemeiner Tarif).
Konditionen Ersatzversorgung:
Im SWW Netzgebiet gelten folgende Konditionen für diesen Tarif:
Gültig ab 01. Januar 2013 im Rahmen der Ersatzversorgung gemäß Energiewirtschaftsgesetz.
| ohne Schwachlastregelung |
Einheit | Brutto | Netto |
| Verbrauchspreis |
Ct/kWh |
27,76* |
21,28 |
| Grundpreis |
€/Jahr | 94,53** | 79,44 |
| mit Schwachlastregelung |
Einheit |
Brutto | Netto |
| Verbrauchspreis HT außerhalb der Schwachlast |
Ct/kWh |
27,76* | 21,28 |
| Verbrauchspreis NT innerhalb der Schwachlast |
Ct/kWh | 21,22* | 15,78 |
| Grundpreis |
€/Jahr |
121,24** | 101,88 |
* Brutto-Preise inkl. 2,05 Cent/kWh Stromsteuer und zur Zeit 19 % Umsatzsteuer sind gerundet.
** Brutto-Preise inkl. zur Zeit 19 % Umsatzsteuer sind gerundet.
Hierfür kommen die Bedingungen der StromGVV Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) zur Anwendung. Die StromGVV können Sie kostenlos bei uns anfordern.
Für Sie als Privatkunde tritt die Ersatzversorgung nur in zwei Fällen ein: Wenn Ihr bisheriger Versorger seine Stromlieferung einstellt und Sie keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Oder wenn Sie uns mitteilen, dass Sie einen anderen Stromlieferungsvertrag abschließen möchten. In beiden Fällen werden wir Sie sicher und zuverlässig bis zu drei Monate lang zu den Konditionen der Ersatzversorgung mit Strom beliefern. Hören wir in dieser Zeit nichts von Ihnen oder einem anderen Versorger, so erhalten Sie in Zukunft auch weiterhin Strom von uns zu den Konditionen der SWW (Grundversorgungstarif).



