Mit der Wiederaufnahme des Erdgas-Förderprogramms leistet die Stadtwerke Walldürn GmbH einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Umwelt und hilft Ihnen, Geld zu sparen.
Eine Erdgasheizung ist besonders bequem und komfortabel. Denn Erdgas kommt einfach per Leitung ins Haus – und zwar genau dann, wenn Sie es benötigen.
So können Sie bei einer Umstellung auf Erdgas auf die Vorratshaltung verzichten und den bisherigen Brennstoffkeller bald besser nutzen. Ältere Heizungsanlagen sind oft überdimensioniert und technisch längst überholt. Die neue Kesselgeneration, und hierzu gehören in erster Linie die erdgasbefeuerten Niedertemperatur- und Brennwertkessel, erreicht durch verschiedene Maßnahmen einen besseren feuerungstechnischen Wirkungsgrad und damit eine erhebliche Einsparung der eingesetzten Energie sowie der ausgestoßenen Schadstoffe.
Umweltschonend und sparsam heizen
Ihre Entscheidung, mit umweltschonendem Erdgas zu heizen, fördert den Klimaschutz und reduziert die CO2-Emissionen in unserer Region. Die SWW fördert die Umstellung auf Erdgas-Heizungsanlagen – denn Erdgas ist eine sichere InvestUmstellzuschuss auf Erdgas
Für die Umstellung Ihrer alten Heizungsanlage auf Erdgas werden von der SWW bis 31. Dezember 2012 folgende Umstellzuschüsse gewährt.
1. Umstellzuschuss bei vorhandenen inaktiven Gashausanschlüssen
- Etagenheizung (je 1 WE): 200,00 €
- Zentralheizung (bis 50 kW): 400,00 €
2. Umstellzuschuss bei neu verlegten Gashausanschlüssen
- Etagenheizung (je 1 WE): 200,00 €
- Zentralheizung (bis 50 kW): 400,00 €
3. Beschaffungsbonus
Einbau eines Brennwertgerätes oder einer Erdgaswärmepumpe: 100,00 € (nur in Verbindung mit Ziffer 1 und 2)
4. Vorteilsbonus im Zuge von SWW-Maßnahmen
Umstellung eines vorhandenen inaktiven Gashausanschlusses oder Neuverlegung eines Gashausanschlusses mit Umstellung (innerhalb von 12 Monaten) während Sanierungs-maßnahmen durch die SWW zusätzlich; zu Ziffer 1 und 2: 200,00 €
Die Förderung ist nur in Verbindung mit einer 24-monatigen Gaslieferung möglich. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Installation und Inbetriebnahme (Zählersetzung) der Erdgasheizungsanlage. Die entsprechenden Handwerks- beziehungsweise Fachbetriebs-rechnungen sind den SWW vorzulegen.ition für die Zukunft.
Haben Sie noch Fragen zu unserem Förderprogramm? Wir beraten Sie gerne!




