Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss Gas und dessen Nutzung
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) wurde am 7. November 2006 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 50, Seite 2485 veröffentlicht und trat zum 8. November 2006 in Kraft. Die NDAV löst damit die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 21. Juni 1979 ab.
Die NDAV regelt die Allgemeinen Bedingungen sowohl für Netzanschlussverträge in Niederdruck als auch für alle Anschlussnutzungsverhältnisse in Niederdruck. Den vollständigen Wortlaut der NDAV können Sie hier nachlesen:
Technische Bedingungen und Vorschriften
Nach §19 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss zu veröffentlichen.
DVGW-Arbeitsblatt G2000 zum Download (pdf, 158 KB)
Für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Gasversorgungsnetzen und -anlagen gelten weiterhin die allgemein anerkannten Regeln der Technik.



